Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0226

2013/11/0226Verwaltungsgerichtshof16.12.2013

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0226

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2013

Spruch

Der als Beschwerde bezeichnete Schriftsatz wird zurückgewiesen.

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