Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0208

2013/11/0208Verwaltungsgerichtshof02.04.2014

Regest

Änderung der Zuständigkeit Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0208

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.2014

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden, soweit mit ihnen die Berufungen gegen die erstinstanzlichen Bescheide abgewiesen wurden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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