Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0206

2013/11/0206Verwaltungsgerichtshof11.11.2015

Regest

Inhalt des Spruches Diverses Befangenheit von Sachverständigen Verhältnis zu anderen Materien und Normen Befangenheit (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0206

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.

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