Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0205

2013/11/0205Verwaltungsgerichtshof06.03.2014

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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