2013/11/0175•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0175
2013/11/0175Verwaltungsgerichtshof21.11.2013
Der angefochtene Bescheid wird im angefochtenen Umfang - das ist Spruchpunkt III. - wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Aufwandersatz findet nicht statt.
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