2013/11/0137•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0137
2013/11/0137Verwaltungsgerichtshof24.07.2013
Die Beschwerde wird - soweit sie den Schuldspruch betrifft - als unbegründet abgewiesen.
Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
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