Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0137

2013/11/0137Verwaltungsgerichtshof24.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.07.2013

Spruch

Die Beschwerde wird - soweit sie den Schuldspruch betrifft - als unbegründet abgewiesen.

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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