Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0081

2013/11/0081Verwaltungsgerichtshof16.12.2013

Regest

Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.

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