2013/11/0079•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0079
2013/11/0079Verwaltungsgerichtshof15.10.2015
Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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