Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0006

2013/11/0006Verwaltungsgerichtshof07.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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