projekte
2013/11/0005•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0005
2013/11/0005Verwaltungsgerichtshof10.06.2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.