Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0004

2013/11/0004Verwaltungsgerichtshof26.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.