projekte
2013/11/0003•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0003
2013/11/0003Verwaltungsgerichtshof07.05.2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.