2013/10/0281•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0281
2013/10/0281Verwaltungsgerichtshof27.03.2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.