2013/10/0278•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0278
2013/10/0278Verwaltungsgerichtshof30.01.2014
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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