Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0269

2013/10/0269Verwaltungsgerichtshof27.03.2014

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Vermögensrechtliche Ansprüche nach B-VG Art137

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0269

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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