2013/10/0269•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0269
2013/10/0269Verwaltungsgerichtshof27.03.2014
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Vermögensrechtliche Ansprüche nach B-VG Art137
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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