Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0238

2013/10/0238Verwaltungsgerichtshof05.11.2014

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Anforderung an ein Gutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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