2013/10/0238•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0238
2013/10/0238Verwaltungsgerichtshof05.11.2014
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Anforderung an ein Gutachten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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