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2013/10/0236•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0236
2013/10/0236Verwaltungsgerichtshof16.12.2015
Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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