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2013/10/0230•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0230
2013/10/0230Verwaltungsgerichtshof20.05.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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