Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0230

2013/10/0230Verwaltungsgerichtshof20.05.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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