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2013/10/0214•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0214
2013/10/0214Verwaltungsgerichtshof28.10.2015
Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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