Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0206

2013/10/0206Verwaltungsgerichtshof19.02.2014

Regest

Ermessen VwRallg8 Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0206

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.2014

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführ hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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