2013/10/0203•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0203
2013/10/0203Verwaltungsgerichtshof12.08.2014
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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