Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0203

2013/10/0203Verwaltungsgerichtshof12.08.2014

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.08.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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