2013/10/0202•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0202
2013/10/0202Verwaltungsgerichtshof27.05.2014
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit der Auftrag zum Rückbau eines Weges erteilt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Im übrigen Umfang wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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