Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0197

2013/10/0197Verwaltungsgerichtshof30.01.2014

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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