Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0189

2013/10/0189Verwaltungsgerichtshof20.11.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2013100189.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Ersatz von Aufwendungen findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.