projekte
2013/10/0174•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0174
2013/10/0174Verwaltungsgerichtshof30.09.2015
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.