Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0171

2013/10/0171Verwaltungsgerichtshof04.10.2013

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1 Gemeinschaftsrecht vorläufige Aussetzung der Vollziehung provisorischer Rechtsschutz EURallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2013

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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