Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0169

2013/10/0169Verwaltungsgerichtshof25.04.2014

Regest

"zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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