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2013/10/0160•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0160
2013/10/0160Verwaltungsgerichtshof28.10.2015
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Universität Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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