Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0105

2013/10/0105Verwaltungsgerichtshof17.12.2014

Regest

Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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