Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0081

2013/10/0081Verwaltungsgerichtshof09.12.2013

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Kostenbegehren wird abgewiesen.

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