2013/10/0081•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0081
2013/10/0081Verwaltungsgerichtshof09.12.2013
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Kostenbegehren wird abgewiesen.
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