AW 2013/10/0064•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/10/0064
AW 2013/10/0064Verwaltungsgerichtshof16.12.2013
Interessenabwägung Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil Begriff der aufschiebenden Wirkung
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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