AW 2013/10/0063•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/10/0063
AW 2013/10/0063Verwaltungsgerichtshof19.02.2014
Interessenabwägung Zwingende öffentliche Interessen Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete Diverses
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag stattgegeben.
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