Verwaltungsgerichtshof AW 2013/10/0063

AW 2013/10/0063Verwaltungsgerichtshof19.02.2014

Regest

Interessenabwägung Zwingende öffentliche Interessen Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 2013/10/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.2014

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag stattgegeben.

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