Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0061

2013/10/0061Verwaltungsgerichtshof05.11.2014

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Alpen-Adria Universität Klagenfurt Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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