AW 2013/10/0055•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/10/0055
AW 2013/10/0055Verwaltungsgerichtshof12.12.2013
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Besondere Rechtsgebiete Naturschutz und Landschaftsschutz Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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