AW 2013/10/0038•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/10/0038
AW 2013/10/0038Verwaltungsgerichtshof26.08.2013
Besondere Rechtsgebiete Apothekenwesen Unverhältnismäßiger Nachteil Begriff der aufschiebenden Wirkung
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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