AW 2013/10/0035•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/10/0035
AW 2013/10/0035Verwaltungsgerichtshof11.12.2013
Interessenabwägung Besondere Rechtsgebiete Naturschutz und Landschaftsschutz Zwingende öffentliche Interessen Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag stattgegeben.
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