AW 2013/10/0029•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/10/0029
AW 2013/10/0029Verwaltungsgerichtshof14.11.2013
Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben .
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