Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0196

2013/09/0196Verwaltungsgerichtshof20.02.2014

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Allgemein Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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