Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0186

2013/09/0186Verwaltungsgerichtshof19.05.2014

Regest

"zu einem anderen Bescheid" Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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