Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0182

2013/09/0182Verwaltungsgerichtshof19.03.2014

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Spruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten Instanz Verantwortlichkeit (VStG §9)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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