2013/09/0178•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0178
2013/09/0178Verwaltungsgerichtshof24.04.2014
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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