2013/09/0167•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0167
2013/09/0167Verwaltungsgerichtshof19.03.2014
Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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