Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0158

2013/09/0158Verwaltungsgerichtshof24.01.2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0158

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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