2013/09/0158•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0158
2013/09/0158Verwaltungsgerichtshof24.01.2014
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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