2013/09/0138•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0138
2013/09/0138Verwaltungsgerichtshof17.12.2013
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4 Begründung von Ermessensentscheidungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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