Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0132

2013/09/0132Verwaltungsgerichtshof24.01.2014

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Besondere Rechtsgebiete Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2014

Spruch

Die Beschwerde gegen Spruchpunkt 1. wird als unbegründet abgewiesen.

Hingegen wird der angefochtene Bescheid betreffend den den Schuldspruch der Behörde erster Instanz bestätigenden Teil des Spruchpunktes 2. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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