2013/09/0119•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0119
2013/09/0119Verwaltungsgerichtshof24.04.2014
Grundsatz der Gleichwertigkeit Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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