Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0105

2013/09/0105Verwaltungsgerichtshof17.12.2013

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Allgemein Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Arbeitsmarktservice hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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