Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0103

2013/09/0103Verwaltungsgerichtshof03.10.2013

Regest

Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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