Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0084

2013/09/0084Verwaltungsgerichtshof24.01.2014

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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