2013/09/0046•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0046
2013/09/0046Verwaltungsgerichtshof20.02.2014
Berufungsverfahren Erschwerende und mildernde Umstände Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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