Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0046

2013/09/0046Verwaltungsgerichtshof20.02.2014

Regest

Berufungsverfahren Erschwerende und mildernde Umstände Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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